Wir wollen Euch so wenig als möglich Vorschriften machen. Allerdings haben wir uns entschlossen, dass Ihr zu Gunsten der Umwelt und der Sicherheit für Euch und andere ein Mobiltelefon und einen Trinkbecher mitführen müsst.
Pflichtausrüstung:
- Mobiltelefon (Akku aufgeladen, Nummer des Veranstalters eingespeichert)
- Trinkbecher (Es werden keine Becher ausgegeben. Trinkflasche als Becher wäre auch möglich.)
Ausrüstungsempfehlung:
Ausrüstungsgegenstand |
ALB-Traum 115km |
HALB-Traum 57km |
Trail Laufschuhe (griffige Sohle) |
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Funktionelle Laufbekleidung |
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Personalausweis |
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Krankenversicherungskarte |
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Wechselbekleidung (langes Hemd und Hose) |
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Wasserdichte Jacke mit Kapuze (z.B. Wassersäule 5000 mm) |
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Erste Hilfe Set (elastische Binde, Tape, Notfalldecke (alubeschichtet) |
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Trillerpfeife |
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Wander- oder Trailrunningstöcke |
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Navigationsuhr mit eingespeicherter Strecke |
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1,5l Flüssigkeit |
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Notfall-Verpflegung (z.B. 2 Riegel/Gel... Ca. 500 kcal) |
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Funktionstüchtige Stirnlampe mit Ersatzbatterie |
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Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich eine derartige Strecke zutrauen. Jeder/jede Teilnehmer/in trägt die persönliche Verantwortung für sich selbst. Der Albtraufgänger ist ein Wanderweg, der zwar nicht in hochalpinem Gelände stattfindet, aber einige ausgesetzte Stellen und witterungsbedingt schwierige Streckenpassagen beinhaltet. Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Teilnehmer, Ihre Gesundheit und Ihr Leben zu schützen. Es ist zu beachten, dass einige Streckenteile bei Nacht absolviert werden. Bei der Überquerung von öffentlichen Straßen ist die Straßenverkehrsordnung zu befolgen. Sonstige Verkehrsteilnehmer sind respektvoll zu behandeln. Es ist darauf zu achten, dass unterwegs kein Müll entsorgt wird. Dieser kann an den Traumstationen (VPs) oder im Zielbereich entsorgt werden. Ebenfalls ist die Natur möglichst wenig zu beeinträchtigen. Sollte dagegen verstoßen werden, erfolgt eine Disqualifikation durch den Veranstalter (gegebenenfalls auch nach Ende der Veranstaltung). Auf die Details werden wir in unserem Briefing verweisen.
Das Abholen der Startnummer und das Unterschreiben des Haftungsausschlusses ist vom Teilnehmer persönlich durchzuführen. Erst mit Abgabe des unterschriebenen Haftungsausschlusses ist die Registrierung abgeschlossen und die Startunterlagen werden ausgehändigt.
Den Anweisungen des Veranstalters und von ihm autorisierten Personen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Teilnehmer/innen, die gegen den Spirit der Benefiz-Veranstaltung verstoßen, können ebenso, u.a. auch für künftige Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Fairness untereinander und gegenüber Helfern und Zuschauern ist oberstes Gebot!
Mit der vorgegebenen Registrierung meldet sich der Teilnehmer verbindlich an und versichert dabei ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die gesundheitlichen Voraussetzungen zu verfügen und von ärztlicher Seite keine Bedenken gegen die Teilnahme besteht.
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder für Schäden, die der Veranstalter zu verantworten hat, wie der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
Der/die Teilnehmer/in anerkennt und akzeptiert vollumfänglich die Teilnahmebedingungen dieser Ausschreibung und erklärt ausdrücklich, dass er alle darin enthaltenen Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
Der/die Teilnehmer/in erklärt mit seiner Unterschrift des Haftungsausschlusses die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko und, dass er ausreichend gegen Unfälle versichert ist.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Event. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Wettbewerbes entsprechen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer oder den Veranstalter z.B. die Alarmierung von Rettungsdiensten sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen. Es gilt die Notfallnummer, die mit den Startunterlagen ausgehändigt wird, mitzuführen und zu kontaktieren.
Verjährung: Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag ist Geislingen an der Steige. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.